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Technische Regel

ÖKL MB 72

Ausgabedatum: 2013 11

Licht im Rinderstall / 2. Auflage

Wann immer möglich, ist den Tieren Zugang zu Tageslicht zu gewähren, z.B. im Auslauf oder auf der Weide. Auch im Stall wirkt sich ausreichend Tageslicht positiv auf die G...
Gültig
Wann immer möglich, ist den Tieren Zugang zu Tageslicht zu gewähren, z.B. im Auslauf oder auf der Weide. Auch im Stall wirkt sich ausreichend Tageslicht positiv auf die Gesundheit und die Leistung der Tiere aus. Tageslichteinfall in den Stall ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn den Tieren kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht. Tageslicht im Stall erhöht die Arbeitsplatzqualität und ermöglicht einen sicheren Arbeitsablauf in Gefahrenbereichen. Bei der Erledigung der Arbeit ermüdet man nicht so schnell, außerdem ist ein heller Stall notwendig für Kontrolle und Versorgung der Nutztiere. Für alle Stallbereiche gilt daher, dass ausreichend Tageslicht vorhanden sein sollte und dieser Grundsatz in der Planung und Ausrichtung des Stalles entsprechend zu berücksichtigen ist. Mit künstlichem Licht im Stall können Zeiten mit ungenügendem Tageslicht kompensiert und der Tag künstlich verlängert werden. Den Tieren kann so die Anpassung an die Stallverhältnisse erleichtert werden. Außerdem ist eine Verbesserung des Arbeitskomforts und der Arbeitssicherheit möglich. Im Rahmen der Stallbauplanung ist es daher sinnvoll, für die Stallbereiche auch eine professionelle Lichtplanung durchführen zu lassen.
ÖKL MB 72
2013 11
Licht im Rinderstall / 2. Auflage
Technische Regel
ÖKL MB 72
2004 10
Licht und Beleuchtung von Stall und Melkzentrum (vergriffen)
Technische Regel