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Technische Regel
OIB Richtlinie 2.2
Ausgabedatum: 2019 04
Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks - OIB-330.2-014/19
Für überdachte Stellplätze und Garagen mit jeweils höchstens 15 m² Nutzfläche, die auf eigenem Grund oder von Verkehrsflächen für die Brandbekämpfung zugänglich sind, wer...
Gültig
§ Im Gesetz zitiert
Herausgeber:
Österreichisches Institut für Bautechnik
Format:
Digital | 14 Seiten
Sprache:
Deutsch
Fachgebiete
alle anzeigen
Bauplanung & -ausführung, Gebäude, Gebäude und Bauwerke im Allgemeinen
Bauplanung & -ausführung, Baulicher Brandschutz, Zünd- und Brennverhalten von Baustoffen und -elementen
Bauprodukte, Baustoffe - Beton, Baustoffe im Allgemeinen
Bauprodukte, Baustoffe - Mineralische und keramische Materialien und Produkte, Baustoffe im Allgemeinen
Bauprodukte, Baustoffe - Zement. Gips. Kalk. Mörtel, Baustoffe im Allgemeinen
Bauprodukte, Baustoffe - Dichtungsstoffe. Bindemittel. Isolierstoffe. Dämmstoffe, Baustoffe im Allgemeinen
Bauprodukte, Bauelemente, Bauwerksteile im Allgemeinen
Für überdachte Stellplätze und Garagen mit jeweils höchstens 15 m² Nutzfläche, die auf eigenem Grund oder von Verkehrsflächen für die Brandbekämpfung zugänglich sind, werden keine Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass parallel zu den Bestimmungen dieser Richtlinie gegebenenfalls einzelne Bestimmungen der OIB-Richtlinie 2 "Brandschutz" zu berücksichtigen sind.
OIB Richtlinie 2.2
2019 04
Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks - OIB-330.2-014/19
Technische Regel
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Ausgabedatum :
2023 05
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz - OIB-330.3-011/23
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Ausgabedatum :
2023 05
Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte - OIB-330.2-033/23
Norm
Ausgabedatum :
2023 01 15
Asphaltmischgut - Mischgutanforderungen - Gussasphalt - Teil 2: Gebrauchsverhaltensorientierte Anforderungen - Regeln zur Umsetzung der ÖNORM EN 13108-6
Verordnung
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. August 2020, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Steiermärkische Bautechnikverordnung 2020 – StBTV 2020)
Verordnung
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. August 2020, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Steiermärkische Bautechnikverordnung 2020 – StBTV 2020)
Verordnung
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2020 – WBTV 2020)
Verordnung
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2020 – WBTV 2020)
Verordnung
Verordnung der Landesregierung vom 19. Mai 2020, mit der die Technischen Bauvorschriften 2016 geändert werden
Verordnung
Verordnung der Landesregierung vom 19. Mai 2020, mit der die Technischen Bauvorschriften 2016 geändert werden
Verordnung
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. April 2021, mit der die Burgenländische Bauverordnung 2008 geändert wird
Verordnung
Änderung der NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014)
Verordnung
Änderung der NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014)
Verordnung
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. April 2021, mit der die Burgenländische Bauverordnung 2008 geändert wird