Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) und Haftungsfragen
Die zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Haftung im Rahmen der Baukoordination
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) ist seit 1.7.1999 in Kraft. In der Praxis betreffen die meisten Rechtsfragen die Haftung der im BauKG genannten Akteure. Dabei ist insbesondere von erheblicher Bedeutung, wer die Akteure im Rahmen des BauKG überhaupt sind und wie allfällige Haftungsrisiken jeweils minimiert werden können.
Philip Neubauer und seine Mitautoren bieten Ihnen eine überblicksartige Darstellung des BauKG und der zusammenhängenden zivilgerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Haftungsfragen. Um den nötigen Praxisbezug zu garantieren, werden Praxistipps aufgezeigt. Kurzdarstellungen von Entscheidungen des OGH runden die Einführung in die Materie ab. Weiters erfahren Sie Grundlegendes zur ÖNORM B 2107 „Koordination von Bauarbeiten für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Personen“ sowie zum Versicherungsrecht. Ergänzend finden Sie eine allgemeine Darstellung der rechtlichen Implikationen aufgrund von COVID-19-Maßnahmen.
Mit dieser QuickInfo haben Sie als Bauherr, Bauträger, Führungskraft am Bau, Bauleiter, Projektleiter, örtliche Bauaufsicht, Architekt, Bau- und Ziviltechniker, Baumeister und Sicherheitsfachkraft ein nützliches Instrument für Ihre tägliche Praxis zur Hand.
Unter Mitarbeit von Manuel Fähnrich, Andreas Kaufmann und Philip Neubauer.
Herausgeber:in
Philip Neubauer
Philip Neubauer ist Rechtsanwalt und Partner der Kaufmann Neubauer Fähnrich Rechtsanwälte GmbH & Co KG (KSKP Rechtsanwälte). Er ist spezialisiert auf Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, öffentliches Dienstrecht, allgemeines Zivilrecht und Streitführung (Litigation). Er ist zudem zertifizierter Datenschutzbeauftragter.
Autor:In
Manuel Fähnrich
Manuel Fähnrich ist Rechtsanwalt und Partner der Kaufmann Neubauer Fähnrich Rechtsanwälte GmbH & Co KG (KSKP Rechtsanwälte). Er ist ausgewiesener Experte im Versicherungsvertragsrecht und in der Streitführung (Litigation). Seine Schwerpunkte liegen im Versicherungsvertragsrecht, Vertragsrecht, Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht. Mag. Fähnrich hat die Ausbildung zum akademischen Versicherungskaufmann absolviert, um seinen versicherungsrechtlichen Schwerpunkt abzurunden.
Andreas Kaufmann
Andreas Kaufmann ist Rechtsanwalt und Partner der Kaufmann Neubauer Fähnrich Rechtsanwälte GmbH & Co KG (KSKP Rechtsanwälte). Er ist Lehrbeauftragter der Karl-Franzens-Universität Graz (Bauvertragsrecht) und der TU Graz (Strom- und Elektrizitätsanlagenrecht) sowie Verfasser diverser Publikationen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt umfasst vor allem Baurecht, Bauvertragsrecht und Vergaberecht. Kaufmann war jahrelang Assistent an der Juridischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz und unterrichtet das Fachgebiet „Privates Baurecht“ mittlerweile bereits seit über 15 Jahren.