Produkt­zertifizierungen

Die Zertifizierung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle belegt die Sicherheit und Qualität Ihres Produkts und weckt Vertrauen. Zudem verschafft sie Ihnen Wettbewerbsvorteile, denn Auftraggebende verlangen in Ausschreibungen häufig eine Zertifizierung als Grundvoraussetzung für die Vergabe.

ÖNORM-geprüft

„ÖNORM-geprüft“ ist ein seit Jahrzehnten bewährtes Gütesiegel für Produkte. Das zugehörige Zertifizierungssystem basiert auf den Standards EN ISO/IEC 17065 und EN ISO/IEC 17067 (Schema Typ 3) und regelt den Ablauf des Zertifizierungsverfahrens für unterschiedliche Produkte.

So erhalten Ihre Produkte das Zertifikat „ÖNORM-geprüft":

  • 1
    Voraussetzung: Die Produktnorm (ÖNORM, EN oder ISO) mit Anforderungen an das Produkt und das Prüfverfahren wird genutzt.
  • 2
    Antrag zur Zertifizierung „ÖNORM-geprüft“ durch den Hersteller.
  • 3
    Probenahme aus der laufenden Produktion.
  • 4
    Erstprüfung des Produkts durch eine akkreditierte Prüfstelle.
  • 5
    Verifizierung des Prüfberichts und Ausstellung des Zertifikats durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle von Austrian Standards.
  • 6
    Überwachung: Inspektion der Produktion und Prüfung des Produkts mindestens einmal pro Jahr.

CE-Kennzeichnung

Mit der Anbringung des CE-Zeichens erklärt der Hersteller, dass das Produkt allen geltenden Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften genügt und die Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat.

Austrian Standards bietet CE-Zertifizierungen unter anderem für folgende Produkte:

  • Gesteinskörnungen
  • Asphalt
  • Bitumen
  • Oberflächenbehandlungen
  • Straßenverkehrsleitpfosten

So erhalten Ihre Produkte eine CE-Kennzeichnung:

  • 1
    Antrag auf Zertifizierung durch den Hersteller.
  • 2
    Erstinspektion des Werks, der werkseigenen Produktionskontrolle und Probenahme durch eine von der notifizierten Zertifizierungsstelle beauftragte akkreditierte Inspektionsstelle.
  • 3
    Erstprüfung des Produkts durch eine von der notifizierten Zertifizierungsstelle beauftragte Prüfstelle.
  • 4
    Prüfung der Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle.
  • 5
    Zertifizierung des Produkts durch die notifizierte Zertifizierungsstelle auf Basis der Erstinspektion des Werks, der werkseigenen Produktionskontrolle sowie der Erstprüfung des Produkts.
  • 6
    Laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die notifizierte Zertifizierungsstelle.
  • 1
    Antrag auf Zertifizierung durch den Hersteller.
  • 2
    Erstprüfung des Produkts durch den Hersteller.
  • 3
    Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle.
  • 4
    Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die notifizierte Zertifizierungsstelle auf Basis der Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle.
  • 5
    Prüfung der Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle.
  • 6
    Laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die notifizierte Zertifizierungsstelle.

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